Sandra und Stephan Weinrich c/o Andre Bigos
Am Bahnsportplatz 4
81249 München
Tel: 089 85636070
Mobil: 0171 23 50 335
Email: info@wevent-muenchen.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zur Hochzeitsfotografie, Fotoreportage
und allen damit verbundenen Dienstleistungen und Produkten von
wevent-muenchen und seinen Erfüllungsgehilfen – nachfolgend Fotograf(en)
genannt
I.
Allgemeines
1. Nachstehende
Bedingungen gelten für alle dem Fotografen Stephan Weinrich, Sandra Weinrich, Andre Bigos und deren Erfüllungsgehilfen
erteilten Aufträge und sämtliche mit
diesem vereinbarten Verträge. Sie gelten ebenso für zukünftige
Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht
erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung
aufgenommen werden.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung
durch den
Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss mit
dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen
wird.
2. „Fotos“ im
Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten
Produkte, egal in welcher technischen
Form oder in welchem Medium
sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder
belichtete
Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in
Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien
oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
3. Der
Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem
künstlerischen Gestaltungsspielraum
des ausübenden Fotografen
unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom
Fotografen
ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums,
des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und
technischen
Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche
Änderungswünsche des
Auftraggebers bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
4. Es kann nicht
garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei
Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen
abgelichtet werden. Der
Fotograf ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom
Auftraggeber erwünscht ist.
5. Um die Arbeit des Fotografen zu gewährleisten, ist während eines
Portraitsshootings das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers möglichst zu minimieren.
6. Bei Hochzeiten
oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der
Arbeitszeit des Fotografen für Aufbau
und Vorbereitung enthalten.
Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart.
Besonders bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind dem
Fotografen
und seinem Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl.
Verpflegung zu gewähren.
7. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme
vorgelegt werden.
8. Der Fotograf
verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des
bei einer Produktion entstandenen
Bildmaterials, sofern nicht
ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen
und eine Herausgabe an den Auftraggeber
erfolgt nur bei gesonderter
Vereinbarung.
II. Urheberrecht,
Nutzungsrechte, Eigenwerbung
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des
Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Der
Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den
Privatgebrauch. Das Recht der
Vervielfältigung und der Weitergabe
an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung
sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht
private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte
werden
nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger
Bezahlung des Honorars an den
Fotografen über.
3. Der Fotograf
darf die Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und
publizistisch zur Illustration verwenden
(z.B. für Ausstellungen,
Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten
etc.), wenn der/die
Auftraggeber hierzu ein mündliches oder
schriftliches Einverständnis erklären.
III. Honorare
1. Für die
Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein
Honorar vereinbart worden,
bestimmt es sich nach den jeweils
aktuellen Preislisten. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern
inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Bei Aufträgen
zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine
Anzahlung von 25% des
Auftragswertes berechnet. Der Fotograf
bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den
Betrag per E-Mail
oder per Brief und damit wird eine Anzahlung
innerhalb von 14 Tagen in bar oder per Überweisung fällig.
Der
Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der
Auftragsbestätigung des Fotografen und
bestätigt dadurch noch einmal
die verbindliche Auftragsvergabe.
Das vereinbarte Honorar des
Fotografen ist spätestens 3 Wochen
nach dem Hochzeitstermin in bar oder per Überweisung auf das Konto des
Fotografen fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit
einverstanden
Rechungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem
Fall entfällt der Postversand.
3. Nach einer
Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des
Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a.
zu verzinsen. Eine Aufrechnung
oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber
unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten
(auch
außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten
Fotos und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.)
Eigentum des Fotografen.
5. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder
kombinierbar.
6. Wünscht der Auftraggeber während oder
nach der Aufnahmeproduktion
Änderungen, so hat er die
Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf
behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
7. Für eine
spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf
ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird
ein Honorar für die
angefangene Verlängerungstunde berechnet, insofern hierzu keine andere
schriftliche
Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen
wurde.
8. Verzögert sich
die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge
höherer Gewalt oder
Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des
Honorars
verlangen. Bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch
Schadensersatzansprüche
geltend machen.
9. Tritt der
Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vor dem
vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so
sind 75% des
vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen.
Gesetzliche Rücktrittsrechte
bleiben von dieser Regelung
unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder
Nichteinhalten des
Fototermins nicht erstattet.
IV. Reisekosten, sonstige
Kosten
1. Übersteigt die
An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten
Umfang, oder wurde nichts dazu
schriftlich vereinbart bzw.
bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0.30 Euro,
je Stunde Fahrzeit 25,- Euro.
V. Haftung
1. Gegen den
Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug,
Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung
von gesetzlichen und/oder
vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind
ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht durch grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen
verursacht
worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von
Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt.
Sollte jedoch auf
Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit,
Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,
Verkehrsstörungen etc. (auch von
Familienangehörigen des Fotografen), der Fotograf zu dem vereinbarten
Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung
für jegliche daraus
resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte
es kurzfristig
aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des
Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden
erwünscht)
um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen
erbringt.
Ein Anspruch darauf besteht jedoch
nicht.
2. Der Fotograf
haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und
digitalen Fotos.
Für Schäden, die durch das Übertragen von
gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet der
Fotograf
keinen Ersatz.
Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder
Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien
etc. zu beauftragen. Er
haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches
oder grob fahrlässiges
Verhalten. Über den Materialwert
hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
3. Der Fotograf
haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos
nur im Rahmen der Garantieleistungen
der Hersteller des
Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und
Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben
übernimmt der Fotograf
keine Haftung.
4. Die Zusendung
und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt
auf Kosten und Gefahr des
Auftraggebers. Der Auftraggeber kann
bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine
Rücksendung den Autraggeber nicht erreichen, so kann der Fotograf
hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit
ausgeschlossen.
5.
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach
Übergabe der Fotos bzw. des Werkes
schriftlich beim Fotografen zu
machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei
abgenommen.
6. Bei
Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich
Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage
oder den Erstbildern ergeben.
Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art
auftreten
die aus einer digitalen Datei erstellt wurden.
Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch
nicht berechtigt.
7. Liefertermine
für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich
vom Fotografen bestätigt worden
sind. Der Fotograf haftet für
Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VI.
Nebenpflichten
1. Der
Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen
Vorlagen das Vervielfältigungs- und
Verbreitungsrecht sowie bei
Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur
Veröffentlichung,
Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht
beruhen,
trägt der Auftraggeber.
VII.
Datenschutz
1. Zum
Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des
Auftraggebers können gespeichert werden.
Der Fotograf verpflichtet
sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen
vertraulich
zu behandeln.
VIII.
Schlussbestimmungen
1. Ausschliesslicher
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz des
Fotografen, auch bei Lieferungen ins
Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer
Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen dieser AGB, berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Diese AGB gelten ab dem 01.01.2014. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.